Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Firma TMC Tele Medien Consult GmbH (im Folgenden: TMC) hinsichtlich der Produktion von Filmmaterial und der Erbringung aller damit verbundenen Leistungen.
Änderungen der AGBs müssen von der TMC schriftlich bestätigt werden.
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§ 2Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen
Die im Angebot festgelegten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die mit einigen Firmen und Verbänden ausgehandelten festen Rabatte sind bei Vertragsabschluß mit dem entsprechenden Kunden schriftlich zu fixieren und werden dann bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Die Abrechnung erfolgt gemäß folgender Staffelung:
50% bei Auftragserteilung
25% bei Drehbeginn
25% bei Fertigstellung
Kosten, die nach Aufwand verrechnet werden (insbesondere Platzierungsgebühren und andere Fremdkosten) sowie regelmäßig anfallende Beratungshonorare fallen sofort zu 100% an.
Leistungen, bei denen die TMC nur als Vermittlerin auftritt, (Fremdkosten) sind nicht rabattfähig.
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
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§ 3Leistungsangebot Grundpauschale
Wird eine monatliche Grundpauschale vereinbart, sind darin folgende Leistungen enthalten:
- Beratungshonorar
- Handlungs-, Projekt-, Büro- und Manipulationskosten
- Entwicklung von Ideen und Projekten, Erstellung von Konzepten und Angeboten
- Recherchen, Marktbeobachtung
- Abstimmung und Koordination der Drehs mit dem Kunden und seinen Partnern
- Produktions-, Sender-, Redaktions- und Formatsuche
- Kontaktierung von Sendern, Briefings, Aussendungen
- Dialog mit Redaktionen, Individualisierung von Projekten und Angeboten, Distribution von Material an Sender
- Suche nach Testimonials
- Media-Aufstellungen, -Auswertungen, -Analysen
- Bandarchivierung
- Weiterentwicklung (Erstellung von Treatments und Konzepten)
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§ 4Liefertermin
Die TMC gewährleistet, das in Auftrag gegebene Material rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu liefern.
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§ 5Material, Abnahme
Die TMC verpflichtet sich, dem Auftraggeber technisch einwandfreies Material in Bezug auf Bild, Ton und Schnitt zu liefern. Die Lieferung erfolgt nach Abnahme durch den Auftraggeber oder einen von diesem autorisierten Vertreter als mängelfreie Kopie auf vorher festgelegtem Träger, in der Regel Betacam SP.
Bei Abnahme der vorläufigen Endfassung des bestellten Produktes wird es auf VHS oder vergleichbarem Format vorgeführt.
Der Auftraggeber erhält eine Kopie dem Stand der Abnahme entsprechend. Er ist berechtigt, innerhalb von zwei Tagen nach der Abnahme schriftliche Änderungswünsche zu übermitteln.
Technisch und / oder redaktionell erforderliche Änderungen und / oder Nachbearbeitungen wird die TMC innerhalb angemessener Frist und unter Berücksichtigung des geplanten Liefertermins vornehmen.
Wird nichts anderes vereinbart, ist eine Korrektur kostenlos. Weitere Korrekturen sind vom Auftraggeber schriftlich zu fixieren und werden vor der Durchführung von der TMC hinsichtlich der entstehenden Kosten bewertet.
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§ 6Rechte
Die Rechte an der Idee, Konzepten und Strategien sind urheberrechtliches Eigentum der TMC und als solche nicht veräußerbar.
Im Falle der Überlassung von Film-Rohmaterial an Sender zum Zweck der Gestaltung eines Beitrags liegen die Rechte für die individuelle Schnittfassung beim jeweiligen Sender.
Der Auftraggeber erhält nach der vollständigen Bezahlung des Auftrags sämtliche Verwertungs- und Nutzungsrechte am Material und den Produkten für alle Arten der Verwendung.
Dies bedeutet jedoch keine Übertragung der Rechte. Verwertungs- und Nutzungsrechte sind im Folgenden gemeinschaftliches Eigentum der TMC und des Auftraggebers.
Wird ein von der TMC geschaffenes Werk auf einem medialen Träger wie CD-ROM, DVD, Business Card, Shape Disc, VHS, Betacam SP etc. vervielfältigt, so ist die TMC als Urheberin und Produzentin auf dem Träger und sämtlichen Covergestaltungen mit Telefonnummer und e-mail- oder Internet-Adresse zu nennen
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§ 7Fremdmaterial, Rechte Dritter
Die TMC prüft bei zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial die Einhaltung von Rechten Dritter nicht. Die Verantwortung hierfür trägt allein der Auftraggeber bzw. die das Material zur Verfügung stellende Person.
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§ 8Eigentumsvorbehalt
Das Material, sowie fertige Filmversionen, Beiträge, Animationen, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der TMC, auch in eigenständig veränderter, modifizierter Form. Bei Nutzungs, Urheber- und Lizenzrechtsverletzungen ist eine Konventionalstrafe von 200.000,00 € fällig.
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§ 9Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schriftform
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies im Zweifelsfall die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt.
Änderungen und Ergänzungen von Produktionsaufträgen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Das Rechtsverhältnis zwischen beiden Vertragsparteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist München.